Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


 

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen der Dedecke Handelsges. mbH, Im Mühlenbruch 14, D-53639 Königswinter, Amtsgericht Königswinter HRB 6836, gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen von uns gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinn von § 310 I BGB.

2. Angebot, Vertragsabschluss

Eine Bestellung gilt als angenommen, wenn sie durch uns durch eine Auftragsbestätigung bestätigt worden ist, die zumindest der Textform gem. § 126 b) BGB entspricht. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von uns maßgebend. Vereinbarte Rahmenabrufe sind verbindliche Bestellungen, wenn ihnen eine Auftragsbestätigung von uns zugrunde liegt. Bestellungen sind bis zum vereinbarten Endtermin abzunehmen. Bei Nichteinhalten wird ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 10% des Nettoverkaufspreises der Ware erhoben, es sei denn der Kunde weist nach, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist. Die in Katalogen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte.

3. Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht annehmen, sind diese Unterlagen uns auf unser ausdrückliches Verlangen zurückzusenden.

4. Preise, Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise von uns „ab Werk“, ausschließlich Fracht, Porto und Transportversicherung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort fällig und spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a.. Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass wir Rechnungen nur in einem elektronischen Format ausstellen und übermitteln. Wir sind berechtigt, nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu. Im Falle einer Erhöhung eines oder mehrerer Kostenfaktoren (z. B. außerordentliche Preiserhöhungen seitens der Hersteller, Transportunternehmen etc.) sind wir unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorschriften berechtigt, den Auftragspreis (auch für bereits bestätigte Aufträge) entsprechend anzupassen.

5. Lieferzeit

Liefertermine oder –fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich zugesagt oder bestätigt werden und eine ungehinderte Produktion bei den entsprechenden Herstellern möglich ist. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede der Nichterfüllung dieser Pflichten bleibt vorbehalten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Arbeitskämpfen (insbesondere Streik und Aussperrung) sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse (z. B. Krieg, Kriegsgefahr, innere Unruhe, Feuer oder andere zerstörerische Ereignisse etc.), die wir nicht zu vertreten haben. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Kunde verpflichtet, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu ersetzen. Ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 10% des Warenwerts bleibt uns vorbehalten, es sei denn der Kunde weist nach, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn diese auf vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten beruht und er uns vorher durch eine wirksame Mahnung mit angemessener Nachfrist in Verzug gesetzt hat. Wir haften im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen nur dann, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

6. Höhere Gewalt

Unter höherer Gewalt wird im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden: Jeder vom Willen der Parteien unabhängige bzw. unvorhersehbare Umstand, aufgrund dessen die Forderung des Kunden nach Erfüllung des Vertrags nach billigem Ermessen für uns unzumutbar wäre. Als höhere Gewalt sind in jedem Fall zu verstehen: Arbeitskämpfe, übermäßiger (krankheitsbedingter) Ausfall an Arbeitskräften, Transportprobleme, unzureichende Versorgung mit Rohstoffen/Bauteilen, Brände, öffentliche Maßnahmen wie etwa Ein- und Ausfuhrverbote, Rationierungen, Betriebsstörungen bei Lieferanten oder Zulieferern sowie Schlechtleistung unserer Lieferanten oder Zulieferer, die dazu führen, dass wir unseren Pflichten gegenüber dem Kunden nicht (mehr) nachkommen können. Falls nach unserem Ermessen der Fall höherer Gewalt von vorübergehender Art ist, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages so lange auszusetzen, bis die die höhere Gewalt begründenden Umstände nicht mehr vorliegen. Ist der Fall höherer Gewalt nach unserem Ermessen von dauerhafter Art, so können die Parteien eine Regelung für die Aufhebung des Vertrags und die daraus sich ergebenden Folgen treffen. Wir sind in keinem Fall verpflichtet, in irgendeiner Weise Schadensersatz zu zahlen. Wir sind berechtigt, die Bezahlung von vertraglich vereinbarten Leistungen zu verlangen, die vor dem Beginn der höheren Gewalt erbracht worden sind.

7. Gefahrenübergang und Versand

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teilleistungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. Versendungskosten oder Anfuhr, übernommen haben.
Die bei den Lieferungen von uns verwendeten Paletten sind sofort umzutauschen. Nicht getauschte Paletten werden durch angemessene Gebühren berechnet.

8. Annahme, Prüfung, Reklamation

Die Waren gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung der Waren schriftlich reklamiert. Reklamiert der Kunde Mängel, so ist er verpflichtet, die Waren so lange unverändert zu lassen, bis wir die Mängel prüfen konnten. Falls eine Prüfung der Waren durch den Hersteller bzw. uns vereinbart wurde, so gelten die Waren als endgültig angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn Tagen, nachdem er von dieser Möglichkeit in Kenntnis gesetzt worden ist, von seinem Anspruch auf Prüfung der Waren Gebrauch gemacht hat. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, trägt der Käufer die Kosten für die Prüfung und die Zertifizierung. Äußerlich erkennbare Mängel sind unverzüglich zu reklamieren. Rücksendungen werden nur angenommen, wenn wir einer Rücksendung zuvor schriftlich zugestimmt haben. Falls uns kein Fehler nachgewiesen werden kann, stellen wir 15 % des Nettopreises als Kosten in Rechnung. Alle uns entstehenden Frachtkosten werden mit der fälligen Gutschrift verrechnet.

9. Produkt- und Mengentoleranzen

Für in Nuancen abweichende Farbtöne übernehmen wir keine Haftung. Solche minimalen Farbabweichungen berechtigen den Kunden nicht, die Annahme der Lieferung zu verweigern. Bei Massenartikeln aus unserem Lieferprogramm behalten wir uns das Recht vor, die bestellte Menge um 10 % zu über- oder unterschreiten. Für die zulässigen Toleranzen wird auf die für die betreffenden Artikel geltenden international anerkannten Normen verwiesen, sofern nicht im Angebot ausdrücklich schriftlich von diesen abgewichen wurde und besondere Spezifikationen vereinbart wurden.

10. Gewährleistung

Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Bestellers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden. Bei Mängeln der Ware hat der Besteller ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Besteller berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

11. Haftung

Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

12. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Kunde ist befugt, über die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Kaufsache entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Kaufsache durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

13. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von uns Gerichtsstand; Wir sind ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch bei Lieferungen an ausländische Unternehmen oder ins Ausland. Das UN-Kaufrechtsabkommen findet ausdrücklich keine Anwendung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Dedecke Erfüllungsort.

Stand: Dezember 2022

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